Patienteninformationen
Termin & Service
Sie haben die Möglichkeit Termine telefonisch und vor Ort zu vereinbaren. Auch eine Anfrage per E-Mail ist möglich, allerdings weisen wir hierbei darauf hin, dass eine Terminanfrage per Mail erst durch uns bestätigt werden muss.
Sie erhalten von uns einen ausgedruckten oder per Mail versendeten Terminzettel mit allen vereinbarten Behandlungsdaten. Gerne erinnern wir Sie, nach Ihrem Einverständnis, an die vereinbarten Termine per E-Mail. Hinterlegen Sie Ihre Mail-Adresse an der Rezeption und verpassen Sie keinen Termin mehr.
Kleidung und Wäsche
Bitte bringen Sie zu Ihrer Behandlung ein großes Handtuch oder Badetuch mit. Bequeme Kleidung oder Sportbekleidung wird empfohlen.
Ankunft zum Termin
Bitte seien Sie jeweils 10 Minuten vor Beginn Ihrer Behandlung in der Praxis. So können wir pünktlich mit Ihrer Therapie beginnen und die Behandlungszeit voll ausschöpfen.
Wartezeiten
In aller Regel haben Sie bei uns keine Wartezeiten. Da wir mit Menschen arbeiten und Notfälle nicht ausgeschlossen sind, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte.
Behandlungsdauer
Je nach Art der Behandlung kann die Dauer variieren. Die Krankenkassen geben Zeittakte vor, an denen wir uns orientieren.
Verspätungen
Sollten Sie sich verspäten, verkürzt sich die Behandlungs- bzw. Beratungszeit entsprechend. Verspätungen von mehr als 10 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden als „versäumter Termin“ (siehe Terminabsage) behandelt.
Ohne Heilmittelverordnung weiter behandelt werden?
Ja, das ist bei uns möglich! Sollten Sie vor kurzem mit einer Verordnung/ Diagnose in unserer Praxis in Behandlung gewesen, dürfen wir Sie im Rahmen der Nachsorge weiter behandeln. Durch die Funktion des sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie sind wir befugt Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Dazu sprechen Sie uns einfach gern an. Sie erhalten im Anschluss für die erbrachte Leistung eine Privatrechnung.
Selbstzahler – Vorsorge ist besser als Nachsorge!
Unser komplettes Angebot erfahren Sie online auf diesen Seiten oder persönlich an unserem Standort. Wenn Sie in Behandlung sind, haben Sie die Möglichkeit unsere Mitarbeiter persönlich anzusprechen.
Stadtgutschein OHZ
Wir sind Teil des Konzeptes des Stadtgutschein Osterholz-Scharmbeck. Sie können den Stadtgutschein direkt bei uns in der Praxis erhalten oder auch gern für Ihre nächste Massage (o.ä.) einlösen. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Versicherten-Karte
Bitte bringen Sie mit jedem neuen Rezept Ihre gültige Versichertenkarte und – falls vorhanden – Ihren Befreiungsausweis mit. Das spart Ihnen Zeit und ermöglicht die korrekte Abrechnung mit den Krankenkassen.
Gültigkeitsdauer Ihres Kassenrezeptes
Die Verordnung ist nur 28 Kalendertage gültig. Bei dringlichem Behandlungsbeginn ist die Verordnung 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss die Behandlung begonnen werden. Ansonsten müssten Sie die Verordnung von Ihrem Arzt verlängern lassen. Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit. Dies gilt auch bei beruflicher Verhinderung.
Rezeptunterbrechung
Damit Ihr Rezept nicht an Gültigkeit verliert, darf Ihr Rezept nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
Die Rezeptgebühr
Rezeptgebühren werden von uns im Auftrag der Krankenkassen erhoben und in voller Höhe dorthin weitergeleitet, kommen also nicht unserer Praxis zugute.
Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen vor Beginn des Rezeptes Ihre Zuzahlung für die Krankenkasse.
- Pro Rezept zahlen Sie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 €
- Die Zuzahlung beträgt 10% je Leistung
- Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre zuzahlungsfrei
- Zuzahlungsfrei sind auch Patienten mit einem Befreiungsausweis
Berichte
Sollten Sie einen Operations- oder ärztlichen Bericht haben, Unterlagen zu MRT-Diagnostik oder ähnlichen informativen Unterlagen zu Ihrer Diagnose, dann bringen Sie dies gerne zu Ihrem ersten Termin mit.
Preise für Privatpatienten
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an der Gebührenordnung für Therapeuten, hierbei wird der 1,3 fache Satz vom VDEK (Verband der Ersatzkassen) Tarif berechnet.
Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie vorab von uns eine Honorarvereinbarung, in welcher alle Preise zu Ihren individuellen Leistungen aufgeführt sind.
Die vereinbarte Vergütung ist auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn Krankenversicherungen, Besoldungs-Ämter usw. die Vergütungssätze nicht oder nicht in voller Höhe erstatten.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Mit dem Kostenvoranschlag den Sie von uns erhalten, können Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse klären, wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Im Bereich der privatversicherten Patienten existieren keine einheitlichen Tarifverträge. Es steht daher jedem Therapeuten frei, mit seinen Patienten individuelle Vereinbarungen über die Höhe des Behandlungshonorars zu treffen. Die Kalkulation des Behandlungshonorars ist von vielen Faktoren abhängig und erstreckt sich von einer zeitgemäßen Praxisausstattung über Qualifikationen der Therapeuten bis hin zur Beschäftigung von Anmeldekräften, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Es gibt leider Versicherungen, die Ihren Mitgliedern nahe legen, einen „billigeren Anbieter“ zu wählen. Fakt ist, dass jeder Patient selbst entscheiden kann, welche Therapiequalität er wählt!
Wir unterstützen Sie, wenn sich Ihre Krankenkasse bei der Erstattung weigert. Geben Ihnen hilfreiche Informationen und sind aktiv an Ihrer Seite, um Ihr Recht auf eine qualifizierte und individuelle Behandlung zu gewährleisten.
Absetzung durch die Krankenkasse
Wir können nicht wissen, welche Erstattungsmodalitäten Sie mit Ihrem Versicherer getroffen haben.
Sollte es mit Ihrer PKV zu Erstattungsproblemen kommen, haben wir einige wertvolle Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie sich gegen Absetzungen wehren können:
Haben Sie sich für einen günstigen Tarif auf Kosten möglicher Leistungseinschränkungen entschieden, können wir leider nichts für Sie tun.
Grundsätzlich sind Sie durch den mit uns geschlossenen Behandlungsvertrag (Honorarvereinbarung) Ihrem Versicherer gegenüber geschützt. Darin sind die Leistungen vereinbart, die Sie auf Grund der Verordnung Ihres Arztes erhalten haben. Diese Vereinbarung sollten Sie Ihrer PKV zusammen mit der Rechnung einreichen.
Haben Sie eine Absetzung erhalten, legen Sie zunächst Widerspruch ein. Denn
Überprüfen Sie bitte den angebenden Grund für Ihre Absetzung:
Eine Berufung der PKV auf die GöÄ -Sätze ist nicht zulässig, denn das ist die Gebührenordnung für Ärzte.
Beruft sich die PKV auf die erstattungsfähigen Beiträge der Beihilfe, ist dies ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, Sie sind beihilfefähig versichert. Die sogenannte Beihilfe ist ein Zuschuss des Staates an seine Beamten, keine Vollversicherung.
Ebenso können die sogenannten Beihilfesätze nicht als Grundlage der Ortsüblichkeit herangezogen werden.
Bereits mehrere Gerichtsurteile haben entschieden, dass eine private Krankenversicherung grundsätzlich nicht berechtigt ist, Abrechnungen für physiotherapeutische Leistungen zu kürzen.
(AZ: 13C 107/11); (Az: IV ZR 278/01); (Az: 2/1 S 124/01); (Az: 2/1 S 164/01)
Auf www.privatpreise.de erhalten Sie alle notwendigen Hintergrundinformationen zur aktuellen Rechtslage und Argumentationshilfen, mit denen Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen Ihrer Erstattungsleistung zur Wehr setzen können.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen helfen zu können.
Terminabsagen
Nicht abgesagte Termine sind Ausfallzeiten und verursachen Kosten.
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Übergabe Ihres Rezeptes gehen Sie mit uns einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein. Die von uns erbrachten Leistungen werden bei gesetzlich Versicherten jeweils von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, und durch uns direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Privat versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.
Sollten Sie Ihren Termin versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig absagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 615, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen ( § 615, BGB).
Für den ausgefallenen Termin auf Verordnung erhalten Sie im Anschluss einen neuen Termin. Ihre Anrufe werden auch an Sonn- und Feiertagen sowie außerhalb der Öffnungszeiten durch den Anrufbeantworter entgegen genommen.
Kursanmeldung
Wenn Sie Interesse an einem unserer Kurse haben, dann können Sie uns gern eine E-Mail über das Kontaktformular zusenden. Sodann melden wir uns bei Ihnen zurück und können Details zum Kursstart und Ablauf besprechen und planen. Selbstverständlich können Sie sich auch telefonisch melden, wenn Fragen offen geblieben sind.
Unsere Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle für Prävention anerkannt und können so bei einer regelmäßigen Teilnahme von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Sprechen Sie uns dazu gern an.
Wir freuen uns auf Sie!
Sind noch Fragen offen geblieben?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da!